Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach IFRS und HGB: Eine empirisch-quantitative Analyse der Konzernabschlüsse dreier deutscher Automobilhersteller im Zeitvergleich

  • Softcover
  • 106 Seiten
  • 190 mm x 270 mm x 7 mm
  • Erscheinungsdatum: 11.01.2011
  • Artikelnummer 978-3-8428-5214-3

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Da sowohl mehr als die Hälfte des gesamtdeutschen F&E-Zuwachses seit 2005 auf den Automobilbau entfällt und im Umkehrschluss jeder zweite Euro an dessen Umsatz mit Produktneuheiten erzielt wird, kann man behaupten, dass die deutsche Automobilindustrie unmittelbar und untrennbar mit dem Bereich von F&E symbiotisch verbunden ist und vice versa. Entgegen ihres eigenen Selbstverständnisses stellten die Premiumhersteller die sog. Nachhaltigkeit ihrer Produkte und jene der F&E-Bereiche allerdings in der Vergangenheit offenbar hinten an. Die Vernachlässigung sowohl der technologischen Zeitenwende im Verkehrsbereich, als auch der Diversifikation des F&E-Systems auf weitere, nicht dem konventionellen Automobilbau zugehörige Branchen, hat zur Verschlechterung der internationalen (F&E-)Wettbewerbsfähigkeit und einem daraus resultierenden ausgeprägten Nachholbedarf geführt. Nicht nur das F&E-System, sondern auch die Rechnungslegungswerke befinden sich im Umschwung. Nachdem sich bereits 2002 das FASB mit dem amerikanischen US-GAAP-System und das IASB mit den IFRS auf eine Annäherung geeinigt hatten, verschloss sich auch die deutsche Bundesregierung dieser Harmonisierung nicht und zollte mit dem Gesetzentwurf des BilMoG dem international höheren Stellenwert der Informationsorientierung ihren Tribut. Zur Stärkung des Informationsniveaus und aufgrund der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben wurde das in § 248 Abs. 2 HGB a.F. kodifizierte Aktivierungsverbot von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aufgehoben, deren Werthaltigkeit das HGB bislang leugnete. Um Gläubiger nach wie vor in ausreichendem Maße zu schützen, wurde dem nun gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB n.F. geltenden Aktivierungswahlrecht dieser ¿Werttreiber¿ eine sog. Ausschüttungssperre zur Seite gestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass die in IAS 38 kodifizierte formelle Aktivierungspflicht von Entwicklungskosten realiter einem faktischen Wahlrecht entspricht, ergibt sich in etwa eine Übereinstimmung bzgl. des Wahlrechts nach HGB n.F. Anhand der evtl. unterschiedlichen bilanziellen Behandlung von F&E der Untersuchungsgruppe, namentlich der deutschen Premium-Automobilhersteller Audi, BMW und Daimler, gilt es somit zu verifizieren, ob die (Nicht-)Aktivierung von F&E-Aufwendungen nicht nur branchenabhängig, sondern sogar branchenintern differieren kann.

Michael Sailer
Michael Sailer ist Schriftsteller, Kolumnist, Kritiker, Journalist, Musiker, Schauspieler, Spaziergänger und dies & das, lebt in Schwabing und am Lerchenauer See. Hat neben Kurzgeschichten, Satiren, Essays, Theaterstücken u. v. m. drei Romane geschrieben, viele Bücher mit Geschichten, Essays und Kolumnen veröffentlicht. Mit Franz Esser veranstaltet er die Lese- und Musikbühne "Platz! der Freiheit", liest gerne auf Lese- und Kabarettbühnen in ganz Deutschland. Lacht am liebsten über sich selbst, aber nicht nur. Er erhielt ein Literaturstipendium der Stadt München für den Roman "Die Verrückten stehen in der Sonne", 2001 den Schwabinger Kunstpreis, 2005 den Johann-Gottlob-Heynig-Preis. Zu der dreibändigen Reihe "Schwabinger Krawall" schrieb die Junge Welt: "Sailers Figuren sind vernagelte, verbeulte, renitente, bedepperte, fidele, lässige, hysterische, weise, bedrängte und melancholische Gestalten. Ein unglaublich komisches Tohuwabohu, eine Reverenz an das anarchistische Bayern, das in den Wirtshäusern hie und da überlebt hat. Daß die großen Belletristikverlage Sailer (bis dato) nicht drucken wollen, verstehe, wer will." Die Titanic fand: "Lebte Karl Valentin heute, er hieße Michael Sailer."

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